Bei ungenügender Gründungskonstruktion kann es auf Grund von Setzungsprozessen zu Schäden am Bauwerk kommen. Setzungsrisse, Schiefstellungen sowie unebene Betonplatten- und Hallenböden sind die hauptsächliche Folge von Setzungen des Baugrundes.
Diese Setzungsschäden werden durch unsere Gutachter ausführlich begutachtet sowie Vorschläge zur Sanierung in Form von Teil- und Vollsicherung unter Berücksichtigung der möglichen aktuellen Verfahren unter wirtschaftlichen Aspekten erarbeitet. Dazu gehöhren u.A. die Anhebung von Fundamenten und Bodenplatten und ganzen Gebäudekomplexen.
Insbesondere in dem Spezialbereich der Karstgebiete, mit dem Karbonatkarst oder dem Sulfatkarst mit den leicht auslaugbaren Gipshorizonten im Untergrund (Bildung von Hohlräumen und Erdfällen durch Korrosion), haben wir fundierte Erfahrungen mit der Bewertung von Setzungsprozessen und deren Verhinderung durch kostengünstige, maßnahmenbezogene Lösungen.
In diesem Zusammenhang führen wir auch Beweissicherungen in Form ausgiebiger Untersuchungen (z.B. Gipsblomben in Rissen) und Beweissicherungs-Gutachten durch.